Fotos von explodierten Gastanks bei CNG-betriebenen Fahrzeugen haben immer wieder für unschöne Schlagzeilen gesorgt. Bei der Prüfung von Fahrzeugen mit CNG-Antrieb gelten daher strenge Vorgaben, die verhindern sollen, dass Tanks bersten. Grundlage der Prüfung ist u. a. die "Richtlinie für die Durchführung der Systemeinbauprüfung sowie der wiederkehrenden oder sonstigen Anlagenprüfung für Kraftfahrzeuge mit gasförmigen Kraftstoffen" vom 8. Juli 2021, die zuletzt am 14. November 2022 überarbeitet wurde.
Diese gilt generell für die Durchführung von Gassystemeinbau- (GSP) und Gasanlagenprüfungen (GAP). Dort heißt es unter Punkt 3.1.1 (Sichtprüfung und Identifizierung der Bauteile): "Die Gasanlage ist einer umfassenden Sichtprüfung zu unterziehen. Dabei werden der Zustand (Beschädigung, Korrosion, Befestigung) und die Zulässigkeit (Genehmigungszeichen, Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten und/oder Einbauschild) der Komponenten untersucht. Die Gasbehälter müssen soweit freigelegt sein, dass die Sichtprüfung ohne Einschränkungen möglich ist. Ggf. vorhandene Prüfvorgaben sind einzuhalten."
CNG-Prüfung: Tanks müssen vollständig freigelegt werden – neue Vorgaben ab 2025
Über das genaue Vorgehen berät jährlich der Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung (AKE). Vertreten sind Mitglieder des Bundesverkehrsministeriums, der Verkehrsministerien der Länder, des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA), des ZDK und die technischen Leiter aller Prüforganisationen. Der AKE hat in mehreren Sitzungen bestätigt, dass die Tanks vollständig freigelegt werden müssen, um deren Zustand beurteilen zu können. Zwischenzeitlich wurde in Versuchen festgestellt, dass die Prüfung der Tanks mit Spiegeln oder Endoskop-Kameras nicht ausreicht.
Deshalb wurde Ende 2024 klargestellt, dass die Fläche unterhalb der Befestigungsbänder mit in die Bewertung einfließen muss, weshalb die Tanks in vielen Fällen komplett vom Fahrzeug getrennt werden müssen. Die Anlage VIIIa StVZO regelt eindeutig, dass bei der Durchführung der HU auch Prüfhinweise befolgt werden müssen, die vom AKE erarbeitet wurden. Diese abgestimmten Prüfhinweise und typspezifischen Mängel beschreiben, dass die Tanks vollständig freigelegt werden müssen. Eine entsprechende Änderung in der Software AÜK Plus soll demnächst erfolgen. GAP-Betriebe, die die "erweiterte Sichtprüfung" durchgeführt haben, müssen bis dahin einen entsprechenden Hinweis unter "Anmerkung" manuell ergänzen. Ab dem 15.04.2025 wird dieser Text automatisch in "AÜK Plus" unter "Anmerkung" eingefügt, wenn die Sichtprüfung als "i. O." angegeben wird.
- Ausgabe 04/2025 Seite 038 (707.8 KB, PDF)
